Schluss mit dem Lamentieren – Zur Zukunft des Bildrechts
„Wir weisen Sie darauf hin, dass seit dem Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) zum 1. März 2018 die Verbreitung von Werken der bildenden Künste in Ausstellungs- sowie Bestandskatalogen und Verzeichnissen der Sammlungsbestände von Museen umfassend dem neuen Vergütungsanspruch nach § 60h UrhG unterliegen.“